Aktualisiert 22.02.2024

Dr. med. Rolf Köster

Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie FMH

Zertifizierter Psychotraumatherapeut DeGPT

Zentrum Sunnemärt, Sonnengutstrasse 2
CH-5620 Bremgarten AG

Tel. +41 56 641 1919

koester@drkoester.ch      rolf.koester@hin.ch

Therapeutische Grundhaltung


Das Wohl meiner Patienten ist das oberste Leitprinzip meiner Arbeit.


Ich unterliege der ärztlichen Schweigepflicht, welche die Grundlage für jede ärztliche und therapeutische Tätigkeit darstellen muss. Wenn ich nicht explizit von der Schweigepflicht entbunden werde, darf ich Dritten gegenüber weder darüber Auskunft erteilen, wer sich bei mir in Behandlung befindet, noch darüber, was in der Behandlung thematisiert wird oder wurde. Die ärztliche Schweigepflicht gilt über den Tod hinaus. 


Die Behandlungen sollen in einem Klima des Vertrauens und der Offenheit stattfinden. Die Verantwortung dafür liegt in erster Linie beim Therapeut, aber auch beim Patient.


Als Arzt und Therapeut verstehe ich mich als Anwalt meiner Patienten (ausser bei der Erstellung von neutralen Gutachten), wobei ich aber selbstverständlich keine falschen Zeugnisse ausstelle.


Die Beziehung zwischen Therapeut und Patient unterscheidet sich von anderen zwischenmenschlichen Beziehungen. Sie ist asymmetrisch, d.h. Therapeut und Patient haben in der therapeutischen Vertrauensbeziehung ganz unterschiedliche Aufgaben zu erfüllen. Dies heisst aber gleichzeitig, dass Therapeut und Patient gleich viel wert sind.

    

Ich arbeite auf wissenschaftlicher Grundlage. Behandlungsmethoden, die aus einem unwissenschaftlichen, esoterischen Bereich stammen, wende ich nicht an. Ich toleriere aber, dass meine Patienten unwissenschaftliche Behandlungsmethoden bei anderen Therapeuten in Anspruch nehmen, solange ich nicht den Eindruck habe, dass unsere Arbeit dadurch beeinträchtigt wird oder dem Patienten daraus ein Schaden erwächst.

 

Für mich stehen Psychologie und Biologie nicht im Gegensatz zueinander, sondern ergänzen sich und sind aufs Engste miteinander verflochten. 

Daher stehe ich medikamentösen Behandlungen offen gegenüber und empfehle und verschreibe sie oft. Einerseits ermöglichen Medika-mente manchmal erst den erfolgreichen psychotherapeutischen Zugang zum Problem. Andererseits halte ich die alleinige medikamen-töse Behandlung einer Problematik, deren Ursachen eindeutig im psychologischen bzw. mitmenschlichen Bereich liegen, für falsch oder sogar gefährlich.


Ich bin als Arzt der hippokratischen Ethik verpflichtet, die im Genfer Ärztegelöbnis (1948) ihre zeitgemässe Formulierung gefunden hat. Sie lässt sich problemlos auf das psychotherapeutische Tun übertragen.